Profisportler als Werbespotdarsteller Künstler?

Künstlersozialversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Die Profiboxer Vitali und Wladimir Klitschko traten aufgrund von Vermarktungsverträgen in verschiedenen Fernsehwerbespots auf, in denen sie für Papiertaschentücher und Kindersnacks warben. Die Künstlersozialkasse (KSK, vgl. den Artikel Künstlersozialversicherung) erachtete die Mitwirkung der Brüder an solchen Werbespots als selbstständige Tätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst, weil es sich um nach einem Drehbuch gestaltete Szenen handele, in denen die Profisportler als Darsteller aufträten. Die KSK hielt deshalb das Unternehmen, das die Persönlichkeitsrechte der Brüder Klitschko vermarktete, für verpflichtet, die Künstlersozialabgabe auf die Honorare zu zahlen, die den Sportlern gezahlt worden waren. Durch Urteil vom 24. Januar 2008 - B 3 KS 1/07 R – bestätigte das Bundessozialgericht, daß eine solche Verpflichtung nicht besteht: Profisportler werden durch die Mitwirkung in Werbespots nicht zu Künstlern. Auch wenn die Sportler in nach einem Drehbuch gestalteten Szenen auftreten, werden sie dadurch nicht zu Schauspielern im Sinne des KSVG. Profisportler werden von der werbetreibenden Wirtschaft nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern wegen ihrer Bekanntheit in weiten Teilen der Bevölkerung und ihrer Vorbildfunktion gerade bei jüngeren Konsumenten als Werbeträger engagiert. Ausdrücklich nicht entscheiden hat das Gericht über die Frage, ob die Künstlersozialabgabe möglicherweise auf ein Honorar zu zahlen ist, das ein Profisportler für die Übernahme einer Rolle in einem Kino- oder Fernsehfilm erhält.