Wohnen in Großstadt rechtfertigt höhere Kosten der Unterkunft

Hartz IV (Alg II)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind vom JobCenter bzw. der ARGE in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, soweit diese angemessen sind. Die Ermittlung der Angemessenheit erfolgt im Einzelfall auf der Grundlage der konkreten örtlichen Wohnungsmarktlage. Wohnt der Leistungsempfänger in einer Großstadt mit höherem Mietzinsniveau, so kann dies höhere Unterkunftskosten rechtfertigen.
Sozialgericht Köln, Urt. v. 03.11.2008, Az.: S 31 (11) AS 50/07