Elterngeld: Verletztengeld wird bei Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt

Sozialgericht Berlin v. 02.02.2009, S 2 EG 28/08

Relevant für die Bemessung des Elterngeldes sind nur die steuerpflichtigen Einkünfte.
Eine steuerfreie Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung – wie z.B. das Verletztengeld – kann daher nicht als Bemessungsgrundlage des Elterngeldes herangezogen werden.