Elterngeld: Verletztengeld wird bei Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt
Veröffentlicht am 21. Februar 2009 - 17:13
Sozialgericht Berlin v. 02.02.2009, S 2 EG 28/08
Relevant für die Bemessung des Elterngeldes sind nur die steuerpflichtigen Einkünfte.
Eine steuerfreie Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung – wie z.B. das Verletztengeld – kann daher nicht als Bemessungsgrundlage des Elterngeldes herangezogen werden.