Hartz IV: Angemessene Unterkunft in Ballungsräumen
Veröffentlicht am 21. Februar 2009 - 17:17
Wegen hoher Immobilienpreise in Ballungsräumen (konkret: München) bewohnen dort selbst gutverdienende Alleinstehende oft Wohnungen unter 50 qm. Dies berechtigt den Grundsicherungsträger gleichwohl nicht ohne weiteres dazu, grundsätzlich nur kleinere Wohnungen als angemessen für Empfänger von Alg II anzusehen. Fehlen andere Anhaltspunkte, so ist bei der Frage der Angemessenheit der Wohnraumgröße auf die landesrechtlichen Vorschriften über Wohnraumförderung abzustellen.