Meniskusschaden bei Profi-Handballspieler ist Berufskrankheit

Berufskrankheitenverordnung - Unfallversicherung

Ein Profi-Handballspieler, der in Folge seiner beruflichen Tätigkeit einen Meniskusschaden erlitten hat, leidet an einer Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung und hat somit Anspruch aus Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Profi-Handballspieler verrichtet er mehrjährig andauernde oder häufig wiederkehrende, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeiten. Auch besteht im Handballsport durch die extreme dynamische Belastung der Kniegelenke ein sehr hohes Verletzungsrisiko.

Sozialgericht Hamburg, Urt. v. 10.10.2008, Az.: S 40 U 252/07