Ehemals Montanbeschäftigte können ungekürzte Altersrente beziehen

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Wer aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden ist, kann eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne oder mit geringeren Rentenabschlägen erhalten. Der Verlust des Arbeitsplatzes muss allerdings aufgrund einer vor dem 14. Februar 1996 durch die Europäische Gemeinschaft bzw. Union genehmigten Stilllegungsmaßnahme erfolgt sein. Es kommt entscheidend darauf an, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht aus anderen Gründen, etwa personenbedingt, beendet wurde.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.06.2008, Az. L 3 RJ 133/05(Das Gericht hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen).