Künstlersozialabgabe Kommanditgesellschaft (Costa Cordalis)
Veröffentlicht am 4. Mai 2014 - 17:31
Gewinnzuweisungen an die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sind keine Entgelte für künstlerische Leistungen, auch wenn sie teilweise auf einer künstlerischen Tätigkeit der Gesellschafter beruhen (Leitsatz). Die Ausnutzung solcher rechtlich nicht verbotener Gestaltungsmöglichkeiten ist auch dann zulässig, wenn dies zu einer Umgehung der Zielvorstellungen des Künstlersozialversicherungsgesetztes führt (vgl. Pressemitteilung des BSG zu dem Urteil).