Unfall - Invalidität – Ganzkörperverbrennung

Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann in Ausnahmefällen die Geltendmachung der Invalidität auch bereits in einer zeitnah erstatteten Unfallanzeige liegen, wenn in ihr Verletzungsfolgen genannt sind, die notwendigerweise zu einer Invalidität führen. Werden Ganzkörperverbrennungen 3. Grades mitgeteilt, ist dies auch als Geltendmachung von Invalidität anzusehen. Oberlandesgericht Stuttgart, Urt. v. 14.05.2009 - 7 U 174/08 - Die Darstellung ist verkürzt und kann eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.