Beamte Schwerbehinderung Gleichstellung

Antrag bei Agentur für Arbeit zu stellen

Behinderte Menschen, die zwar nicht schwerbehindert sind, aber über einen Grad der Behinderung von mindestens 30 verfügen, können einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen und so einen recht effektiven arbeitsrechtlichen Schutz erlangen, vgl. hier.

Auch betroffene Beamte stellen den Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit! Dies ergibt sich aus § 73 SGB IX, wonach Arbeitsplätze alle Stellen sind, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer berufliche Eingestellte beschäftigt werden.