Dynamic GPS-Soft-Orthese: Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Cerebralparese, Gangstörung, Hilfsmittel

Die Dynamic GPS-Soft-Orthese ist als ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich einzustufen, welches die Grundfunktionen leistet, welche auch herkömmlichen Orthesen eigen sind. Da es sich nicht um ein Hilfsmittel zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken handelt, ist nicht erforderlich, dass die Zweckmäßigkeit, nach den Maßstäben der Vorschriften über die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden festgestellt wird. Daher hat das Hessische Landessozialgericht einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse für Dynamic GPS-Soft-Orthesen bestätigt. Im konkret entschiedenen Fall ging es um den Anspruch eines Kindes, das infolge einer infantilen Cerebralparese (Grunderkrankung) unter spastischen Gang- und Haltungsstörungen litt. Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.06.2008, Az. L 8 KR 69/07