Lichtsignalanlage für Schwerhörige: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2009, L 1 KR 201/07

Krankenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Eine hochgradig schwerhörige Krankenversicherte hat einen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage für den Einsatz in ihrer häuslichen Wohnung. Eine Lichtsignalanlage stellt eine technische Hilfe dar, die mit dem Wohngebäude nicht fest verbunden ist, sondern aus beweglichen Einzelteilen (Blitzlampen, Kabel, Vibrationskissen, Sender) besteht, die jederzeit von ihrer Verbindung mit Telefonanlage und Türklingel wieder gelöst werden können und damit zum Ausgleich der Behinderung eines Schwerhörigen in jeder Wohnung geeignet sind. (Pressemitteilung des Gerichts) Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.