Urlaubsabgeltung Hinzuverdienst, BSG v. 06.09.2017, B 13 R 21/15 R

Die durch den Arbeitsgeber anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistete Urlaubsabgeltung ist berücksichtigungsfähiger Hinzuverdienst und als solcher auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung anrechenbar, so das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil.