Chronische Schmerzen, Erwerbsminderungsrente, Parteigutachten § 109 SGG

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.12.2017, L 8 R 30/14

Das hier nachzulesende Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, macht deutlich, dass es sich für Betroffene lohnt, Erwerbsminderungsrentenansprüche gerichtlich durchzusetzen und hierbei Durchhaltevermögen zu zeigen und nicht vorzeitig aufzugeben, so schwer dies auch fallen mag, wenn man an einer chronifizierten Erkrankung - im entschiedenen Fall einer chronischen Schmerzkrankheit - leidet.

Der medizinische Nachweis der Erwerbsminderung kann durch ein sogenanntes "Parteigutachten" gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz geführt werden. Dies ist entgegen hartnäckig kursierenden Vorurteilen auch noch dann möglich, wenn gerichtlicherseits schon mehrere Gutachten eingeholt wurden, die jeweils bestätigen, dass der Betroffene – angeblich – ein Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden täglich besitzt. Wichtig ist, dass der gem. § 109 SGG tätig werdende Arzt die einschlägige medizinische Expertise besitzt, sein Gutachten sorgfältig anfertigt und sich insbesondere auch mit den von Amts wegen eingeholten Gutachten auseinandersetzt und hier zu schlüssigen Ergebnissen gelangt.

Im konkret entschiedenen Fall wurde die Klägerin mit der Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer einschließlich einer Rentennachzahlung von sieben(!) Jahren „belohnt“.