Berufskrankheit - Hinterbliebene

Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Der Klage eines Sonderrechtsnachfolgers auf Feststellung, eine weitere Gesundheitsstörung sei Folge einer Berufskrankheit des Versicherten, fehlt das Feststellungsinteresse, wenn aus der begehrten Feststellung keine Ansprüche auf (weitere) Geldleistungen erwachsen können. Bundessozialgericht, Urteil v. 12.01.2010, Az.: B 2 U 21/08 R (Leitsatz) Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.