Sozialgerichtliches Verfahren Revisionszulassung

BSG v. 03.12.2009, B 11 AL 38/08 R

Lässt der Einzelrichter die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, ist ein Verfahrensfehler nicht anzunehmen, wenn er der Sache keine nennenswerte Breitenwirkung beimisst und die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben. Bundessozialgericht, Urt. v. 03.12.2009, Az.: B 11 AL 38/08 R (Leitsatz) Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.