Musikinstrumentenbauer - Künstlersozialversicherung

KSVG Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Ein Musikinstrumentenbauer kann der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung unterfallen. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Bereits im Jahr 1998 (Urt. v. 24.6.98, B 3 KR 13/97 R) entschied das Bundessozialgericht, dass die Eintragung in die Handwerksrolle nicht per se die Künstlereigenschaft ausschließt. Es kommt allein darauf an, ob die handwerklich-technische Berufsausübung im Vordergrund steht, oder ob der Berufsausübende darüber hinausgehend künstlerisch wirkt. Musikinstrumentenbauer, die auch in Musikerkreisen als Künstler anerkannt sind und als „ebenbürtig“ gelten, sind in aller Regel Künstler im Sinne des KSVG.