Heimkehrerentschädigung Ost – Entschädigung für ehemalige Kriegsgefangene im Beitrittsgebiet

Entschädigung auf den 01.07.2008 vorgezogen

Ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem 31.12.1946 in das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) entlassen worden sind, können schon ab dem 01. Juli 2008 eine einmalige Entschädigung erhalten. Der im Heimkehrerentschädigungsgesetz ursprünglich vorgesehene Termin (01. Januar 2009) wurde durch Änderungsgesetz vorgezogen. Die Entschädigung beträgt: für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948   500 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 1.000 Euro für die Entlassungsjahrgänge ab 1951 1.500 Euro Anträge können bis zum 30. Juni 2009 gestellt werden und sind beim Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4 in 50728 in Köln einzureichen.