AG-Vorstand: freiwillige Versicherung ausgeschlossen

BSG v. 02.03.10 - B 12 AL 1/09 R

Der Kläger war als alleiniger Aktionär und alleiniges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft selbständig tätig. Das Bundessozialgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass er trotz des selbständigen Tätigkeit kein Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung hat. Für eine selbständige Tätigkeit bestehe das Recht zur freiwilligen Versicherung nicht, wenn eine vergleichbare Tätigkeit, ausgeübt in Form der abhängigen Beschäftigung, nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei wäre. Da Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft die abhängig beschäftigt sind, in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, gelte dies auch für Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft, die zB wegen Besitzes der Aktienmehrheit selbständig tätig sind. Bundessozialgericht, Urt. v. 02.03.10 - B 12 AL 1/09 R -Pressemitteilung des GerichtsDie wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.