Merchandiser/Rackjobber selbständig

BSG, Urt. v. 31.3.2015, B 12 KR 17/13

Das Bundessozialgericht hat die Tätigkeit eines Studenten, der im Rahmen eines Projektvertrages als Merchandiser/Rackjobber tätig war, als sozialversicherungsfrei eingestuft. Das Gericht hat herausgestrichen, dass die Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit von den Umständen des konkreten Einzelfalles in seinem tatsächlichen und vertraglichen Kontext abhängt. Die Rentenversicherung darf sich bei einem Statusfeststellungsbescheid nicht darauf berufen, dass ein "bestimmtes Berufsbild"  allgemein typischerweise als abhängige Beschäftigung einzustufen sei.