Weiterbildungskosten bei Weiterbildungsförderung
Veröffentlicht am 13. Dezember 2008 - 17:22
Ein Umschüler, der unberechtigterweise vom Unterricht in einer Berufsschule ausgeschlossen wurde, kann die Leistungen der beruflichen Weiterbildung (konkret: Unterhaltsgeld) auch für die versäumten Unterhaltstage beanspruchen. Die Nichtteilnahme am Unterricht war hier nämlich nicht durch den Umschüler verschuldet.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 30.09.2008, Az.: L 11 AL 65/07