Altersrente wegen Arbeitslosigkeit: Kürzungen bei vorzeitigem Bezug und Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren verfassungsgemäß

BVerfG, Beschl. v. 11.11.08, 1 BvL 3/05 u.a.

Bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sieht das Gesetz eine Kürzung der Rente vor. Rentenversicherte, die vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und zugleich 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben, werden beim Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit im Hinblick auf Beginn und Höhe des Rentenbezuges gesetzlich begünstigt. Das Bundesverfassungsgericht hat – nach Vorlage des Bundessozialgericht – durch Beschluss vom 11.11.2008 (Az. 1 BvL 3/05 u.a.) entschieden, daß diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.