Krankengeld für Selbständige entfällt ab dem 01.01.2009

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Der Anspruch auf Krankengeld entfällt zum 01.01.2009 ersatzlos für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige ist dann nicht mehr Teil der Krankenversicherungsleistung. Dies ist eine Folge des zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft tretenden GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem 01.01.2009 einen Krankengeld-Wahltarif anbieten, der für freiwillig versicherte Selbständige allerdings mit Zusatzprämien und einer automatischen Bindung an die Krankenkasse für die Dauer von drei Jahren verbunden ist. Mit dem Abschluss eines Wahltarifes verzichtet man für drei Jahre auf das Sonderkündigungsrecht gegenüber der Krankenkasse.
Die Krankenkassen veröffentlichen zur Zeit ihre Wahltarife. Betroffenen ist zu raten, sich bei ihrer Krankenkasse über die Bedingungen der Wahltarife zu erkundigen.
Selbstverständlich ist es – unabhängig vom Bestehen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung – möglich, eine private Krankengeldzusatzversicherung abzuschließen.