Feststellung des Grades der Behinderung

Sachverständiger darf nicht wegen Begutachtung in anderer Angelgenheit abgelehnt werden

Wird anlässlich einer angestrebten Feststellung eines höheren Grades der Behinderung die Untersucherung durch einen bestimmten Sachverständigen abgelehnt, nur weil dieser Sachverständige den behinderten Menschen bereits in einer anderen Sache untersucht hat, so ist diese Ablehnung rechtswidrig.  Die erneute Auswahl desselben Sachverständigen ist vielmehr grundsätzlich ermessensgerecht, weil gerade er für die Beurteilung der Frage, ob es zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes gekommen ist, besonders geeignet erscheint.
Landessozialgericht Saarland, Urt. lv. 19.02.2008, Az.: L 5 SB 60/06