Unfall bei Einweisung für Tätigkeit in Transportunternehmen

Arbeitsunfall - Gesetzliche Unfallversicherung

Erleidet jemand als Beifahrer eines Kleintransporters einen Verkehrsunfall, so kann dieses Ereignis als Arbeitsunfall im Rahmen einer Beschäftigung in dem Transportunternehmen anerkannt werden, wenn die Fahrt nicht im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Probearbeitstages zur Erlangung des Arbeitsplatzes erfolgt ist. Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall können sein, dass das Transportunternehmen dringend einen Fahrer gesucht hat und am Unfalltag ein bestimmter Treffpunkt vor Fahrtbeginn vereinbart wurde. Dies spricht dafür, dass ein Arbeitsverhältnis zumindest mündlich vereinbart wurde und eine Einweisung in die zu befahrende Tour anlässlich der ersten Fahrt erfolgen sollte.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.10.2008, Az.: L 17 U 43/08