Erwerbsminderung bei Notwendigkeit mehrfacher Pausen

Erwerbsminderungsrente

Ist der Betroffene aufgrund der Notwendigkeit mehrfacher täglicher Pausen von jeweils 30 Minuten weder in der Lage, seinen bisherigen Beruf des Mess- und Regeltechnikers noch Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes unter betriebsüblichen Bedingungen zu verrichten, ist von einem verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen. Es besteht dann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bayerisches Landessozialgericht, Ur. v. 23.04.08, Az.: L 19 R 784/06