Diabetes Mellitus - Schwerbehinderung

LSG Berlin-Brandenburg v. 28.08.2009, L 13 SB 294/07

In einem bemerkenswerten aktuellen Urteil (vom 28.08.2009, Az.: L 13 SB 294/07) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, auch dann als Schwerbehinderte anerkannt werden können, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter anderem täglich umfangreicheren Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert. Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Landessozialgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zugelassen. Pressemitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg v. 16.09.2009 Die Mitteilung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine rechtliche Beratung in anderen Fällen nicht ersetzen.