Verwertung Lebensversicherung, BSG v. 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R -

Arbeitslosengeld II Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Bei langjährig Selbstständigen kann eine Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen wegen Vorliegens eines Härtefalls ausscheiden, wenn eine Kumulation von Umständen vorliegt. Das Vorliegen eines Härtefalls ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Selbstständige nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Verwertung der Lebensversicherungsverträge vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich in der Form auszuschließen, wie das Gesetz es fordert. Maßgebend ist insoweit nämlich lediglich, ob die Lebensversicherungsverträge objektiv und subjektiv zur Altersvorsorge zweckbestimmt waren. Pressemitteilung des Bundessozialgerichts