Rentenversicherungsträger: Feststellungsklage gegen Krankenkasse möglich
Veröffentlicht am 5. April 2009 - 22:18
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2009, Az.: L 1 KR 555/07
Ein Rentenversicherungsträger kann Feststellungsklage gegen die Krankenkasse als Einzugsstelle erheben, um feststellen zu lassen, dass eine Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist. Der Streitwert für solche Feststellungsklagen beträgt regelmäßig EUR 5.000,00.