Rentenversicherungsträger: Feststellungsklage gegen Krankenkasse möglich

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2009, Az.: L 1 KR 555/07

Ein Rentenversicherungsträger kann Feststellungsklage gegen die Krankenkasse als Einzugsstelle erheben, um feststellen zu lassen, dass eine Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist. Der Streitwert für solche Feststellungsklagen beträgt regelmäßig EUR 5.000,00.