DSDS-Juroren sind Künstler, BSG v. 01.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R

Künstlersozialversicherung, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Der Rechtsstreit über die Verpflichtung der RTL Television GmbH zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe (KSA) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) auf Honorare der Jury-Mitglieder – u.a. D. Bohlen – der Fernsehshow „Deutschland sucht den Superstar (DSDS)“ ist letztinstanzlich entschieden: Das Bundessozialgericht bestätigte durch Urteil vom 1.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R, die Entscheidungen des Sozialgerichts Köln und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, dass die – teils beträchtliche (60.000 EUR bis zu 1.200.000,00 EUR pro Peron und Staffel) – Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow DSDS den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. Folgend wird der Terminbereicht des Bundessozialgerichts zu der Entscheidung wiedergegeben: „Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft auch bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks gelegentlich übersteigenden Kommentaren und tragen maßgeblich zum Publikumserfolg der abendlichen Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentieren. Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weist Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunterhaltung auf, die auf einer eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sind. Daneben finden sich bei der Wahrnehmung des Jurorenamtes auch publizistische Elemente, soweit Bewerber/-innen konkret beurteilt und deren musikalische Leistungen fachlich kritisiert werden. Dies gilt allgemein im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung (sog "factual entertainment"), wie sie zB in DSDS, "Big Brother" und "Germany's next Topmodel" dargeboten wird. Die Tatsache, dass die Kommentare und Urteile der Juroren bei den Castings zu "DSDS - Die Show" gelegentlich unsachlich sind und die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, ändert an der Bewertung ihrer Tätigkeit als "künstlerisch im Sinne des KSVG" nichts. Der Senat hat schon immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz für die Einbeziehung einer Leistung in die Künstlersozialversicherung keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt. Zudem werden diese Statements zielgerichtet und publikumswirksam gerade als Stilmittel der Unterhaltung eingesetzt und von den Zuschauern auch so verstanden werden; die hohen Einschaltquoten bei DSDS belegen dies.“ Terminbericht Nr. 55/09 des Bundessozialgerichts vom 1. Oktober 2009.