Schwerbehinderung Depression

Versorgungsmedizinische Grundsätze

Seelische Leiden sind nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bei der Feststellung des Grades der Behinderung zu berücksichtigen. Sie spielen nach unserer Erfahrung bei der Beurteilung der medizinischen GdB-Voraussetzungen eine wichtige Rolle.

Je nach Ausprägung kann allein eine seelische Erkrankung zu einer Schwerbehinderung führen, z.B. bei schwerer Zwangskrankheit oder psychotischen Störungen.

Bei chronischen Erkrankungen, die mit häufigen oder dauerhaften Schmerzen verbunden sind, etwa rheumatischen Erkrankungen, kann sich oftmals begleitend eine Depression einstellen, was durch die Betroffenen oftmals nicht geltend gemacht bzw. durch die Versorgungsämter übersehen wird. 

Sobald die Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit durch die seelische Erkrankung nachhaltig beeinträchtigt ist, wirkt sich dies in aller Regel GdB-erhöhend aus. Auch bereits leichtere psychovegetative oder psychische Störungen können schwerbehindertenrechtlich berücksichtigt werden.