Unfallversicherung – Vorerkrankung

Private Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei können auch eigene Bewegungen des Verletzten Unfälle bewirken, wenn sie in ihrem Verlauf nicht willensgesteuert sind und die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren Einwirkung ausgelöst haben. Auch wenn eine jahrelange Vorerkrankung des Versicherten in Betracht kommt, ist ein Leistungsanspruch gegen die Versicherung nicht ausgeschlossen. Ist der Versicherte allerdings nicht in der Lage, den Unfall substantiiert darzulegen, so ist ein Anspruch mangels Beweisen nicht gegeben. Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urt. v. 27.03.2008 - 15 U 217/07 Die Darstellung ist verkürzt und kann eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.