Unfallversicherung Student Hochschulsport: Skiunfall im Ausland kann Arbeitsunfall sein

BSG, Urt. v. 4.12.2014, B 2 U 13/13 R

Der Unfallversicherungsschutz der Studierenden während der Aus- und Fortbildung an einer Hochschule umfasst auch die Teilnahme immatrikulierter Studenten an dem von der Universität organisierten Hochschulsport. Eine von der Hochschule den Studierenden angebotene und in dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführte sportliche Betätigung steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Veranstaltung der sportlichen Betätigung der Studierenden dient und in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Hochschule und deren Einrichtungen stattfindet. Dies setzt zum einen voraus, dass die Einwirkung der Hochschule gesichert ist. Ist dies der Fall, steht auch eine außerhalb des Hochschulgeländes, ggf auch im Ausland stattfindende sportliche Betätigung unter Versicherungsschutz. Zum anderen muss es sich um eine sportliche Veranstaltung handeln, die im Wesentlichen nur den Studierenden offensteht (aus dem Terminbericht Nr. 56/14 des Bundessozialgerichts)