Rentnenkürzung ab 2009

Einheitlicher Krankenkassenbeitrag

In diesen Tagen werden viele Rentner mit einer „bösen“ vorweihnachtlichen „Überraschung“ konfrontiert: Der Zahlbetrag ihrer Rente wird sich ab Januar 2009 verringern. Ursache hierfür ist, daß ab dem neuen Jahr der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent zur Krankenversicherung gilt. Dieser setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich der Rentner und die Rentenversicherung teilen. Dazu kommt, wie schon bisher, ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den der Rentner allein trägt. Unter dem Strich bedeutet dies einen vom Rentner zu tragenden Anteil von 8,2 Prozent.
Für die überwiegende Zahl der Renter dürfte dies rechnerisch eine Kürzung der Netto-Rente bedeuten. Es lohnt sich, die entsprechenden Bescheide genau zu überprüfen.