Rettungswagen - Kosten

Keine Kostenerstattung, wenn Versicherter Beförderung verweigert

Ein Krankenversicherter hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Ersatz der in Rechnung gestellten Kosten für einen Rettungswagen, wenn er sich geweigert hat, sich mit dem Rettungswagen in ein Krankhaus befördern zu lassen. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Versicherte transportiert wird und der Transport einer bestimmten Hauptleistung der Krankenversicherung dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob (aus vorausschauender Sicht) die Bestellung des Rettungswagens erforderlich war. Die Leistungs- und Erstattungspflicht der Krankenkasse knüpft vielmehr allein an Transport zum Krankenhaus an.
Bundessozialgericht, Urt. v. 06.11.2008, Az. B 1 KR 38/07 R