Unfallversicherung Invaliditätszusatzversorgung bei angeborener Krankheit - Ausschlussklausel unwirksam

BGH v. 26.09.2007, IV ZR 252/06

Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam. Dies ist der Leitsatz des vielversprechenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2007, Az. IV ZR 252/06. Der Schutz der meisten Kinderinvaliditätsversicherungen wird hierdurch deutlich verbessert, vgl. auch den Artikel der Stifung Warentest.