Unfallversicherung – Vorerkrankung

Private Unfallversicherung, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Ein Unfall liegt nach gängiger Definition vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Hierbei können auch eigene Bewegungen des Verletzten einen Unfall bewirken, wenn sie in ihrem Verlauf nicht willensgesteuert sind und die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren Einwirkung ausgelöst haben. Kommt eine jahrelange Vorerkrankung des Versicherten in Betracht und ist der Versicherte nicht in der Lage, den Unfall substantiiert darzulegen, so entfällt ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urt. v. 27.03.2008 - 15 U 217/07 - Die Darstellung ist verkürzt und kann eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.