Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen „G“ – Übergewicht – Adipositas per magna

BSG Urt. v. 24. 4. 2008 – B 9/9a SB 7/06 R

Das Bundessozialgericht hat den Anspruch einer stark übergewichtigen Klägerin auf das Merkzeichen G bestätigt. Die aus den Gesundheitsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates folgenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wurden durch funktionelle Auswirkungen der Adipositas per magna so weit verstärkt, dass die der Klägerin zumutbare Wegstrecke auf – weit – unter 2 km abgesunken war.