Abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig

BSG v. 27.01.2009, B 14/11b AS 9/07

Das Bundessozialgericht hält die sozialrechtliche Vorschrift, die die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festsetzt, für verfassungswidrig. Nach Auffassung des zuständigen Senats wäre der Gesetzgeber gehalten gewesen, in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern den Regelsatz auf der Basis einer detaillierten normativen Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs festzusetzen. Der Senat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.Bundessozialgericht v. 27.01.2009, Az.: B 14/11b AS 9/07(Pressemitteilung des Gerichts)