Kindergeld: Auslandsstudium schließst Berechtigung nicht aus

Familienlastenausgleich Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Die Kindergeldberechtigung erlischt dann nicht, wenn das Kind zwar ein Auslandsstudium außerhalb der europäischen Gemeinschaft aufnimmt, jedoch seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt beibehält. Der Wohnsitz gilt als beibehalten, wenn wenn der Auslandsaufenthalt des Kindes von vorneherein zeitlich begrenzt ist und das Kind das Zimmer im elterlichen Haushalt mit einer gewissen Regelmäßigkeit – wenn auch in größeren Zeitabständen – nutzt. Finanzgericht München, Urt. v. 22.12.2008, Az. 10 K 3104/07Die Darstellung ist verkürzt und kann eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.