Kurzsichtigkeit Laseroperation

Private Krankenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Eine private Krankenversicherung ist verpflichtet, einem Versicherten die Behandlungskosten für eine Augenlaser-Operation zur Behandlung von Kurzsichtigkeit zu erstatten, wenn sich aus den Versicherungsbedingungen für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erkennbar ergibt, dass er sich auf das Tragen einer Brille verweisen lassen muss. Landgericht Münster, Urt. v. 21.08.2008 - 15 O 21/08 Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.