Arbeitslosengeld wird bei tarifvertraglich geregeltem Lohnverzicht nicht höher bemessen

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.03.2009 - L 18 AL 141/08

Wird ein Arbeitnehmer wegen drohender Insolvenz des Arbeitgebers betrieblich freigestellt und erhält er aufgrund tarifvertraglicher Regelung nur einen verringerten Lohn aus betrieblichen Gründen, so entsteht kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld. Nach der gesetzlichen Regelung ist bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht das Entgelt zu Grunde zu legen ist, das der Arbeitslose ohne Ausfall erzielt hätte, sondern der tatsächliche Lohn. Die Konstellation ist mit dem abweichenden Sonderfall des Kurzarbeitergeldes nicht vergleichbar. Auch eine unbillige Härte, die ein Abweichen von der gesetzlichen Regel rechtfertigen würde, liegt nicht vor.