Keine Versorgungsehe, wenn schwer kranker Ehepartner an Akutererignis stirbt

Witwenrente, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.7.2008, L 8 R 583/08

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, daß die Vermutung einer Versorgungsehe (vgl. auch Witwen- und Witwerrente) auch dann widerlegt ist, wenn der an sich schon schwer erkrankte Ehepartner an einem Akutereignis stirbt, das bis 24 Stunden vor dem Tode – auch im Hinblick auf die Todesfolge – nicht vorhersehbar war.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008, Az. L 8 R 583/08