Mitarbeitender Gesellschafter ohne Sperrminorität abhängig beschäftigt

BSG, Urt. v. 19.8.2015, B 12 KR 9/14 R

Ein mitarbeitender GmbH-Gesellschafter (Gesellschaftsanteil im entschiedenen Fall 10%) ist trotz Sperrminorität jedenfalls dann bei der GmbH abhängig beschäftigt, wenn er nicht einmal Geschäftsführer der GmbH ist.