Krankengeld für selbständige Erwerbstätige

Kein Krankengeldanspruch bei Negativeinkünften

Ein hauptberuflich selbstständiger, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Erwerbstätiger kann hat im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nur negative Einkünfte erzielt hat. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn er seine selbständige Tätigkeit in dem abgeschlossenen Kalenderjahr aufgenommen hat und deshalb in jenem Jahr nur fünf Monate gearbeitet hat.

Bundessozialgericht, Urt. v. 06.11.2008, Az.: B 1 KR 8/08 R