Lotto Hartz IV-Empfänger

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln

Erhebliches Aufsehen hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln erregt, durch welche es der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt wurde, Hartz-IV-Empfängern «die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen», wozu Sportwetten zählen. Ungeachtet dessen, daß die Entscheidungsgründe (noch) nicht veröffentlicht sind, dürfte das mediale Aufsehen, das die Entscheidung - verständlicherweise - verursacht hat, größer sein als ihre praktischen Auswirkungen.