Hartz IV - Hilfebedürftigkeit trotz Vermögens

Härtefall bei Gefährdung der Altersvorsorge

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat nicht, wer seinen Lebensunterhalt aus dem eigenen Vermögen sichern kann, es sei denn, die Vermögensverwertung würde eine besondere Härte bedeuten.
Eine besondere Härte liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger kurz vor dem Rentenalter seine Ersparnisse für die Altersvorsorge einsetzen muss, obwohl seine Rentenversicherung Lücken wegen selbstständiger Tätigkeit aufweist.
Bundessozialgericht, Urteil vom 15.04.2008, Az. B 14 AS 27/07 R