Familienhafte Mitarbeit: Ehegatten-Arbeitsvertrag kann Sozialversicherungspflicht begründen

Abhängige Beschäftigung bei Abführung von Lohnsteuer und Verbuchung der Entgelte als Betriebsausgabe

Gehen Eheleute ein Arbeitsverhältnis dergestalt ein, dass die Ehefrau das vertraglich vereinbarte Entgelt per Überweisung auf ihr eigenes Bankkonto erhält, und verbucht der Ehemann diese Ausgabe als Betriebsausgaben und führt er Lohsteuer ab, so spricht dies für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Ehefrau auch dann, wenn der Arbeitsvertrag „nur aus steuerlichen Gründen“ abgeschlossen wurde. Im entschiedenen Fall hatte die Ehefrau zeitweise sogar Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bezogen.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.07.2008, Az.: L 5 KR 54/08