Hinterbliebenenbetriebsrente – Anrechnung eigenen Einkommens

Rentenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Treffen nach dem Tod eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche oder ein Erwerbseinkommen und eine Versorgungsrente in der Person des überlebenden Ehegatten zusammen, ist danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind. Von dem verstorbenen Ehegatten abgeleitete Zusatzversorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten dürfen nicht durch Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens vollständig aufgezehrt werden. Eine Anrechnungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung, wenn dem Hinterbliebenen mindestens 35 Prozent der ihm zustehenden Betriebsrente für Hinterbliebene verbleiben. Landgericht Karlsruhe, Urt. v. 28.11.2008 - 6 O 113/08 - Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.