Leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

BSG v. 29.01.2009, B 3 P 6/08

Das Bundessozialgericht hat in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen von Schiedsstellen überprüft, durch die Pflegevergütungen mittels Schiedsspruch festgesetzt worden waren. Die Pflegevergütungen für Pflegeheime sind auf einer neuen Basis zu berechnen, um einerseits den Pflegeheimen eine leistungsgerechte, ein wirtschaftliches Handeln ermöglichende Vergütung zu gewähren, ohne dabei zu dem vom Gesetzgeber abgeschafften "Selbstkostendeckungsprinzip" hinsichtlich der Gestehungskosten zurückzukehren, andererseits aber den Grundsätzen der Beitragsstabilität und Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen sowie die berechtigten Belange der Heimbewohner und der Sozialhilfeträger zu berücksichtigen, die an möglichst niedrigen Pflegesätzen interessiert sind, um die Zuzahlungen zu den Heimentgelten niedrig zu halten.
Bundessozialgericht vom 29.01.2009, Az.: B 3 P 6/08(Pressemitteilung des Gerichts)