Kein Arbeitsunfall bei privatem Streit

Türsteher – Gesetzliche Unfallversicherung

Wird ein Türsteher bei einem privaten Streit in einiger Entfernung von seinem Arbeitsplatz getötet, so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Die Witwe des Opfers hat gegen die Berufsgenossenschaft keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Landessozialgericht Hessen, Urt. v. 18.11.2008, Az.: L 3 U 15/06

Anmerkung RA Dr. Heimbach: Unabhängig davon sollten in Fällen dieser Art stets auch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geprüft werden.